Kinderkosmetik: Zusätzliche Sicherheitsanforderungen in der EU
Kinderhaut absorbiert Substanzen schneller als Erwachsenenhaut. Sie ist dünner, hat ein höheres Oberflächen-zu-Körpergewicht-Verhältnis und das Immunsystem entwickelt sich noch. Deshalb erfordert Kosmetik für Kinder besondere Sorgfalt.
Was das EU-Recht für Kinderprodukte verlangt
Die EU-Verordnung 1223/2009 schafft keine separate Kategorie für „Kinderkosmetik", aber die Sicherheitsbewertung (Artikel 10) muss die Zielpopulation berücksichtigen. Produkte, die für Kinder unter 3 Jahren vermarktet werden, müssen:
- Eine Sicherheitsbewertung speziell für Kinder durchlaufen
- Die höhere Hautdurchlässigkeit berücksichtigen
- Das Risiko einer versehentlichen Einnahme berücksichtigen (Lippenprodukte, Badeprodukte)
- Gegebenenfalls zusätzliche Warnhinweise enthalten
Inhaltsstoffe, auf die Sie achten sollten
Duftstoffallergene
Kinder neigen stärker zur Entwicklung von Allergien. Produkte mit mehreren Duftstoffallergenen (Linalool, Limonene usw.) bergen höhere Risiken für Kinder. Suchen Sie nach „parfümfreien" Produkten — überprüfen Sie aber die INCI-Liste, da einige „parfümfreie" Produkte dennoch einzelne Allergene enthalten.
Konservierungsstoffe
Methylisothiazolinon (MI) wurde in Babyprodukten weit verbreitet eingesetzt, bevor es 2016 wegen Allergieepidemien eingeschränkt wurde. Prüfen Sie, ob Ihre Kinderprodukte noch alten Bestand enthalten.
Ätherische Öle
Eukalyptus-, Pfefferminz- und Kampferöle können bei Kleinkindern Atemprobleme verursachen. Einige sind für Produkte für Kinder unter 3 Jahren eingeschränkt.
Farbstoffe
Einige für Erwachsene zugelassene Farbstoffe sind für Kinderprodukte eingeschränkt oder verboten, insbesondere für Produkte, die in der Nähe von Augen oder Mund verwendet werden.
So prüfen Sie Kinderprodukte
- Barcode scannen — auf Sicherheitswarnungen prüfen
- Inhaltsstoffe analysieren — nach Allergenen und eingeschränkten Stoffen suchen
- Etikett prüfen auf „Geeignet für Kinder unter 3 Jahren" oder gleichwertige Angabe
- Überprüfen, ob die Angaben zur verantwortlichen Person vorhanden sind
„Wenn ein Produkt nicht ausdrücklich angibt, dass es für Kinder getestet wurde, gehen Sie nicht davon aus."