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Kinderkosmetik: Zusätzliche Sicherheitsanforderungen in der EU

April 4, 2026

Kinderhaut absorbiert Substanzen schneller als Erwachsenenhaut. Sie ist dünner, hat ein höheres Oberflächen-zu-Körpergewicht-Verhältnis und das Immunsystem entwickelt sich noch. Deshalb erfordert Kosmetik für Kinder besondere Sorgfalt.

Was das EU-Recht für Kinderprodukte verlangt

Die EU-Verordnung 1223/2009 schafft keine separate Kategorie für „Kinderkosmetik", aber die Sicherheitsbewertung (Artikel 10) muss die Zielpopulation berücksichtigen. Produkte, die für Kinder unter 3 Jahren vermarktet werden, müssen:

  • Eine Sicherheitsbewertung speziell für Kinder durchlaufen
  • Die höhere Hautdurchlässigkeit berücksichtigen
  • Das Risiko einer versehentlichen Einnahme berücksichtigen (Lippenprodukte, Badeprodukte)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Warnhinweise enthalten

Inhaltsstoffe, auf die Sie achten sollten

Duftstoffallergene

Kinder neigen stärker zur Entwicklung von Allergien. Produkte mit mehreren Duftstoffallergenen (Linalool, Limonene usw.) bergen höhere Risiken für Kinder. Suchen Sie nach „parfümfreien" Produkten — überprüfen Sie aber die INCI-Liste, da einige „parfümfreie" Produkte dennoch einzelne Allergene enthalten.

Konservierungsstoffe

Methylisothiazolinon (MI) wurde in Babyprodukten weit verbreitet eingesetzt, bevor es 2016 wegen Allergieepidemien eingeschränkt wurde. Prüfen Sie, ob Ihre Kinderprodukte noch alten Bestand enthalten.

Ätherische Öle

Eukalyptus-, Pfefferminz- und Kampferöle können bei Kleinkindern Atemprobleme verursachen. Einige sind für Produkte für Kinder unter 3 Jahren eingeschränkt.

Farbstoffe

Einige für Erwachsene zugelassene Farbstoffe sind für Kinderprodukte eingeschränkt oder verboten, insbesondere für Produkte, die in der Nähe von Augen oder Mund verwendet werden.

So prüfen Sie Kinderprodukte

  1. Barcode scannen — auf Sicherheitswarnungen prüfen
  2. Inhaltsstoffe analysieren — nach Allergenen und eingeschränkten Stoffen suchen
  3. Etikett prüfen auf „Geeignet für Kinder unter 3 Jahren" oder gleichwertige Angabe
  4. Überprüfen, ob die Angaben zur verantwortlichen Person vorhanden sind

„Wenn ein Produkt nicht ausdrücklich angibt, dass es für Kinder getestet wurde, gehen Sie nicht davon aus."

Prüfen Sie jetzt die Produkte Ihres Kindes →

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